Saturday, 17. may 2008
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Man müsste meinen, dass Eltern für ihre Kinder von
Anfang an nur das Beste wollen. In der Regel wohl schon. Aber ganz offensichtlich nicht immer:
Pepsi-Carola, (Philipp) Pumuckl, (Franz) Leonardo da Vinci - diese und andere kuriosen Namen fanden schon häufiger den Spott – oder das Mitleid - der Medien*. So widmete die ARD unter dem
Thema „Pumuckl oder Verleihnix. Welche Vornamen sind
erlaubt“? bizarren Vornamenideen eine ganze Sendung (ARD Ratgeber Recht vom 22.7.2006).
In dem für Einsteiger sehr empfehlensverten dtv-Atlas Namenkunde (neueste Auflage 2004, Seite 174) finden Sie eine sehr unterhaltsame Übersicht über teils kaum vorstellbare Vornamen-Ideen, die
von 1970-1990 gerichtlich verhandelt wurden: Unter die akzeptierten
Namen fielen u. a. Alpha, Bavaria, Lucky, Oleander, Pepsi-Carola, (Philipp) Pumuckl, Shantala und Winnetou. Unter den abgelehnten Vornamen fanden sich u. a. Gott, Grammophon, Agfa, Sputnik,
Störenfried, Verleihnix, Winnetou und Bierstübl (letzerer in Österreich beantragt).
Der Trend zu ungewöhnlichen Vornamen scheint immer
noch ungebrochen: Auf der Internetseite der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden (GfdS) sind unzählige
Rufnamen-Anfragen der letzten Monate aufgelistet, die in ihrer Kuriosität den oben genannten nur wenig nachstehen: Da gibt es z. B. Babylona, Loreley, Pamir, Panthera, Paris, Saphir, Viktualia.
Ganz eindeutig überwiegen bei den Anfragen fremdsprachliche bzw. fremdsprachlich klingende Namen (Makahokuvalu, Tiglat-Pileser, Fikrnas, Arnadottia), was sicherlich nicht immer auf eine
ausländische Herkunft der Eltern zurückzuführen ist. Mayleen, Scheyenne, Brooklyn, Timmithy, Chelsey, Charlize – solche Namen haben die meisten von uns schon aus dem Munde einer deutschen Mutter
gehört. Und zumindest in Westdeutschland schmecken solche Namen ganz eindeutig nach ‚prekären’ Verhältnissen. Möglicherweise werden die ohne ihr Mitspracherecht so benannten Kinder nicht weniger
benachteiligt sein wie die Besitzer exotisch-kurioser Namen. – Oder wird Scheyenne vielleicht dereinst doch so normal klingen wie heute Katharina oder Christina?
Glücklicherweise gibt es bei uns Richtlinien,
die der Phantasie bei der Namen- gebung gewisse Grenzen setzen:
1. Das Geschlecht des Namens muss erkennbar sein
(ggf. durch einen zusätzlichen Namen)
2. Der Name muss Vornamencharakter haben: Daher
i. d. R. keine Städtenamen, Familien-
namen (wenn sie nicht die Form eines Rufnamens haben, weil sie aus einem solchen hervor-
gegangen sind), Markennamen etc.
3. Das Wohl des Kindes darf nicht beeinträchtigt
werden – so sind etwa anstößige oder aus
bloßen Lautkombinationen bestehende Namen sind nicht erlaubt.
Aktuelle Beispiele (Nemo, Legolas, Niksa Keith: akzeptiert; Calotta, Huckleberry, Tiger: abgelehnt) erläutert ausführlich
die GfdS. Auskünfte zur Vornamengebung erteilt gegen Gebühr neben der GfdS noch die Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
(GfN Gesellschaft für Namenkunde).
*Siehe z. B. folgende Artikel: Welt, web.de, uncylopaedia.de (danke für den Hinweis, liebe "Zum Glück *nicht* Chantalle-Chayenne"!)
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